Fangjagd

im befriedeten Bezirk

Das kann ich doch auch selber machen!?!

Ja. Aber dürfen Sie es auch? Und was geschieht dann mit dem gefangenen Tier?

Bei der Fangjagd gibt es einiges zu beachten. Wenn Sie sich hier näher informieren wollen, dann sehen sich bitte die folgenden Punkte einmal genauer an (auf Grund immer wieder vorkommender Änderungen in den Gesetzestexten gebe ich diese hier nicht wieder, sonder verweise auf die jeweils gültige Fassung):

§ 5 HJagdG (Hessisches Jagdgesetz)

§19 HJagdG

§23 HJagdG

§42 HJagdG

Verordnung über die Bestimmung weiterer Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen (Landesjagdverband Hessen)

Verordnung über die Fangjagd des Hessischen Jagdgesetzes

§ 20 BJagdG (Bundesjagdgesetz)

§22 BJagdG

§28 BJagdG

§38 BJagdG

§17 TSchG (Tierschutzgesetz)